Internetnutzung
Aufsichtspflicht bei der Internetnutzung durch Schüler
Immer mehr unserer Schüler haben die Gelegenheit, das Internet zu Unterrichtszwecken zu nutzen. Diese unterliegt der Aufsichtspflicht durch die Lehrkräfte. Punktum.
Um das Bewusstsein der Schüler von Anfang an für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Informationsquelle zu schärfen, schlagen wir vor, mit jeder Schülerin/ mit jedem Schüler Internetnutzungsverträge abzuschließen, die festlegen, welche Zugriffe erlaubt sind und wie Schüler damit umgehen können, wenn sie über (Werbe-)Links, von den angewählten Webseiten weggelockt werden.
Unbenommen bleibt es besonders dann, wenn so genannte Internetcafes an Schulen eingerichtet sind, über das Blacklist- (gesperrte Webadressen) oder Whitelist-Verfahren (erlaubte Webadressen) den Zugang zu reglementieren. Siehe Technische Hilfen, Technische Filter.
Im Download befinden sich 2 Beispielverträge:
Vertrag 1 für Schülerinnen und Schüler, die erste Erfahrungen mit dem Internet in der Schule machen.
Vertrag 2 für Schülerinnen und Schüler mit weiterreichenden Aufgaben.
Die Texte sind in Wortwahl und Umfang möglichst an die Sprachkompetenz von Schülerinnen/Schülern und vieler Eltern angepasst. Sie sollten Ihrerseits den jeweiligen Bedürfnissen im Unterricht angepasst werden.
Zum Download: Internet-Nutzungsvertrag 1 (Unter-und Mittelstufe)
Zum Download: Internet-Nutzungsvertrag 2 (Oberstufe)
Hinweis auf eine geschützte Online-Plattform für Kinder bis 14 Jahre:
In einem Rundschreiben an die Schulen des Landes hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur darauf hingewiesen, dass die Initiative "Ein Netz für Kinder" eine weitgehend sichere Online-Plattform geschaffen hat: www.fragfinn.de