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FB-PC in der Sonderpädagogik
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Bildungsserver > FB-PC in der Sonderpädagogik.  > Rechtliches .  > Urheberrechte

Urheberrechte - was ist zulässig?

In einem Schreiben des Bildungsministeriums MBWWK vom 18.8.2010 wird  - wie seit 2007 - auf die bundesweiten Regelungen bezüglich des Urheberrechts nach § 52a UrhG für den Umgang mit Material aus dem Internet im Netz der Schule (Intranet) hingewiesen.

Download 1 enthält ein 2-seitiges DownloadMerkblatt: Was ist zulässig? Was ist nicht zulässig?

Download 2 enthält den DownloadGesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach Urhebergesetz (4 Seiten) und den Begleitbrief des MBWWK vom 18.8.2010 (2 Seiten)

Urheberrechte an Schülerbildern

Veröffentlichung von Schülerdaten, Bildern, Videoaufnahmen

Die Veröffentlichung jedweder Form von Schülerdaten bedarf der Erlaubnis der Betroffenen und ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten.
Hierfür ist es erforderlich, dass die Schule sich vorab die schriftliche Erlaubnis erteilen lässt.

Im Download ist ein Muster für eine Einverständniserklärung zu finden.

Urheberrecht an Bildern aus dem Internet:

Beschreibung: Elefant in Ghana
Datum der Aufnahme: 16. Juli 2006
Fotograf: Stig Nygaard
Quelle: http://www.flickr.com/photos/stignygaard/191024025/

Bilder gehören den Menschen, die sie fotografiert haben (Urheberrecht.) Das Foto z.B. stammt von Stig Nygaard, der erlaubt hat, dass man das Bild benutzt, wenn man seinen Namen nennt. In diesem Fall darf man es sogar verändern. Eugenia und Julian haben das ausdrücklich erlaubt, was an folgendem Zeichen aus der Wikimedia Datenbank zu erkennen ist. (s.u.)

Schüler und Lehrkräfte müssen das Urheberrecht beachten, besonders wenn sie das Bild veröffentlichen wollen, z.B. in einer Schülerzeitung oder im Internet.

 

 

Ein sehr weitgehendes Recht auf Nutzung von Bildern wird durch die folgende Erklärung eingeräumt, wie bei Wikipedia zu finden. Ratsam ist u.E. trotzdem die Nennung vom Urheber und Datum.

"Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei hat ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht gilt unabhängig von Ort und Zeit und ist unwiderruflich.

Das Nutzungsrecht wurde ausdrücklich oder – aufgrund einer noch weiter gehenden, im deutschen Sprachraum aber rechtlich nicht möglichen Übergabe in die „public domain“ oder der rechtlich ebenfalls nicht möglichen Deklarierung eigener Werke als „gemeinfrei“ – konkludent eingeräumt."

Diesen Bereich betreut E-Mail an Dirk Boehmer, PL. Letzte Änderung dieser Seite am 27. August 2013. ©1996-2025 Bildungsserver Rheinland-Pfalz