Urheberrechte - was ist zulässig?
In einem Schreiben des Bildungsministeriums MBWWK vom 18.8.2010 wird - wie seit 2007 - auf die bundesweiten Regelungen bezüglich des Urheberrechts nach § 52a UrhG für den Umgang mit Material aus dem Internet im Netz der Schule (Intranet) hingewiesen.
Download 1 enthält ein 2-seitiges Merkblatt: Was ist zulässig? Was ist nicht zulässig?
Download 2 enthält den Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach Urhebergesetz (4 Seiten) und den Begleitbrief des MBWWK vom 18.8.2010 (2 Seiten)